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Standort München
Ambright GmbH
Graf-zu-Castell-Straße 1
81829 München

Telefon: +49 89 856 34 82 0
E‑Mail: info@ambright.de
Internet: www.ambright.de

Rechtliches
Herausgeber: Ambright GmbH
Geschäftsführer: Dr.-Ing. Florian Ilchmann

Sitz der Gesellschaft:
Ambright GmbH
Brünnsteinstraße 9b
85591 Vaterstetten

Amtsgericht München HRB 178915
Umsatzsteuer-ID: DE 265 543 918
D‑U-N‑S® Nummer: 341316542
WEEE-Reg.-Nr. DE 32968904

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Urheberrecht

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Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Die Ambright GmbH vertreibt ihre Produkte nicht unmittelbar an private Haushalte, sondern an gewerbliche Kunden, OEMs und Projektpartner. Soweit Elektro- und Elektronikgeräte dennoch als Altgeräte aus privaten Haushalten im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes entstehen, gelten die folgenden Hinweise:

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den unsortierten Siedlungsabfall, insbesondere nicht über den Hausmüll, entsorgt werden. Besitzer von Altgeräten sind verpflichtet, diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass das betreffende Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Altgeräte aus privaten Haushalten können bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, zum Beispiel bei Wertstoffhöfen, abgegeben werden. Darüber hinaus sind bestimmte Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten gesetzlich verpflichtet, Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts kann ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, unentgeltlich zurückgegeben werden. Kleingeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, können bei rücknahmepflichtigen Vertreibern auch ohne Neukauf unentgeltlich zurückgegeben werden; die Rücknahme ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Sofern Batterien, Akkumulatoren oder Leuchtmittel zerstörungsfrei aus einem Altgerät entnommen werden können und nicht fest im Altgerät verbaut sind, sind diese vor der Abgabe des Altgeräts durch den Endnutzer zu entnehmen und getrennt zu entsorgen. Bei Leuchten der Ambright GmbH sind die Leuchtmittel in der Regel fest integriert und nicht separat durch den Endnutzer zu entnehmen.

Beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien und Akkumulatoren ist besondere Sorgfalt geboten, da bei unsachgemäßer Handhabung Brand- und Sicherheitsrisiken entstehen können. Pole von lithiumhaltigen Batterien und Akkumulatoren sollten vor der Abgabe gegen Kurzschluss gesichert werden.

Da die Ambright GmbH ihre Produkte nicht unmittelbar an private Haushalte vertreibt, bestehen für private Haushalte keine verbraucherbezogenen Rückgabemöglichkeiten über einen stationären oder eigenen Online-Direktvertrieb der Ambright GmbH.

Sofern ein Altgerät personenbezogene Daten speichern kann, sind Endnutzer selbst dafür verantwortlich, diese Daten vor der Abgabe des Altgeräts zu löschen.

Durch die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten leisten Endnutzer einen Beitrag zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung von Altgeräten sowie zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit. Informationen über die von den Herstellern zu erfüllenden quantitativen Zielvorgaben nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz werden jährlich veröffentlicht.